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AGB

Allgemeine Geschaeftsbedingungen

Hochzeits- & Eventversicherung  (Ruecktrittsversicherung)

Stand: 01. Maerz 2026  |  gueltig ab Veroeffentlichung

SS 1  Geltungsbereich

1.1  Diese Allgemeinen Geschaeftsbedingungen gelten fuer alle Dienstleistungen von HappyProtect – einer Marke der BAUFI UNION, Inh. Vitali Hecht, Neue Fahrt 7, 34117 Kassel (nachfolgend „HappyProtect“) – im Bereich der Vermittlung von Veranstaltungsversicherungen (Hochzeits- und Eventversicherungen als Ruecktrittsversicherungen).

1.2  HappyProtect ist als Versicherungsmakler nach SS 34d Abs. 1 GewO zugelassen und taetig gemaess SSSS 59 ff. VVG. Registriert bei der IHK Kassel-Marburg (Reg.-Nr.: D-W-139-Z37N-36 / D-B71S-UHI73-79; abrufbar unter www.vermittlerregister.info).

1.3  Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdruecklich schriftlich zugestimmt.

1.4  HappyProtect bietet Leistungen ausschliesslich fuer Veranstaltungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland an, die bei gewerblichen Anbietern gebucht werden.

SS 2  Vertragsgegenstand und Vermittlerrolle

2.1  HappyProtect vermittelt im Auftrag des Kunden Versicherungsvertraege zur Absicherung von Veranstaltungen (Ruecktrittsversicherung) bei einem oder mehreren Versicherungsunternehmen. HappyProtect ist nicht Versicherungsgeber und tritt weder als Risikotraeger noch als Schadensbearbeiter auf.

2.2  Der vermittelte Versicherungsschutz umfasst insbesondere folgende Veranstaltungsarten:

  • Hochzeiten und Eheschliessungsfeiern
  • Silberne, Goldene und Diamanthochzeiten
  • Taufen, Konfirmationen und Firmungen
  • Runde Geburtstagsfeiern und bestandene Abschlusspruefungen

2.3  Der Versicherungsvertrag kommt ausschliesslich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Versicherungsunternehmen zustande. HappyProtect ist an diesem Vertrag nicht als Partei beteiligt.

2.4  Die konkreten Leistungen, versicherten Risiken, Ausschlussgruende und Bedingungen ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Versicherungsgebers, die dem Kunden vor Vertragsschluss vollstaendig mitgeteilt werden.

Hinweis zur Maklerrolle HappyProtect handelt als Versicherungsmakler gemaess SSSS 59 ff. VVG im Interesse des Kunden – nicht im Interesse des Versicherungsunternehmens.

SS 3  Verguetung

3.1  Fuer die erfolgreiche Vermittlung des Versicherungsvertrages erhaelt HappyProtect eine Provision vom Versicherungsunternehmen. Diese ist im Versicherungsbeitrag (Praemie) enthalten und wird nicht gesondert in Rechnung gestellt.

3.2  Dem Kunden entstehen durch die Vermittlungstaetigkeit von HappyProtect keine zusaetzlichen Kosten. Der Versicherungsbeitrag entspricht dem Angebot des Versicherungsunternehmens.

3.3  Auf Anfrage teilt HappyProtect die Hoehe der erhaltenen Verguetung gemaess SS 48c VAG und SS 61 Abs. 1 S. 2 VVG mit.

SS 4  Praemien und Zahlungsbedingungen

4.1  Der Versicherungsbeitrag richtet sich nach den geplanten Veranstaltungskosten und der gewaehlten Deckungssumme gemaess der auf www.happyprotect.de veroeffentlichten Preistabelle (ab 55 EUR einmalig je Veranstaltung).

4.2  Der Versicherungsbeitrag ist eine einmalige Zahlung, die bei Vertragsabschluss faellig wird. Der Versicherungsschutz beginnt unmittelbar nach Zahlungseingang und Bestaetigungsmail des Versicherungsunternehmens.

4.3  Akzeptierte Zahlungsarten: Kreditkarte (Visa, Mastercard) und SEPA-Lastschrift, jeweils ueber SSL-verschluesselten Zahlungsweg. Weitere Zahlungsarten koennen gesondert vereinbart werden.

4.4  Je Versicherungsfall gilt ein Selbstbehalt von 250 EUR, den der Kunde selbst traegt. Dieser Betrag wird von der Erstattungssumme abgezogen.

4.5  Der Versicherungsabschluss muss spaetestens 30 Tage vor der Veranstaltung erfolgen. Liegt der Zeitraum zwischen Buchung und Feier unter 30 Tagen, muss der Abschluss spaetestens am 3. Werktag nach der Buchung erfolgen.

SS 5  Vorvertragliche Anzeigepflichten des Kunden (SS 19 VVG)

5.1  Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm bekannten gefahrerheblichen Umstaende, nach denen HappyProtect oder das Versicherungsunternehmen in Textform gefragt hat, wahrheitsgemaess und vollstaendig anzuzeigen. Dies gilt insbesondere fuer:

  • Art, Datum und Ort der geplanten Veranstaltung
  • Gesamthoehe der gebuchten Veranstaltungskosten
  • Vorerkrankungen von Risikopersonen, sofern danach gefragt wird
  • Bekannte Umstaende, die einen Stornierungsgrund bereits begruenden koennten

5.2  Verletzt der Kunde die vorvertragliche Anzeigepflicht vorsaetzlich oder grob fahrlaeig, kann das Versicherungsunternehmen vom Vertrag zuruecktreten oder Leistungen kuerzem bzw. verweigern. HappyProtect haftet nicht fuer Folgen unvollstaendiger oder unrichtiger Angaben durch den Kunden.

5.3  Als Vorerkrankung gilt jede Erkrankung, fuer die in den 2 Wochen vor Vertragsabschluss eine Behandlung stattgefunden hat. Erstmalig nach Abschluss auftretende Erkrankungen gelten als unerwartete Erkrankungen und sind versichert.

SS 6  Pflichten des Kunden im Schadensfall

6.1  Im Schadensfall ist der Kunde verpflichtet:

  • Die Feier unverzueglich bei der Buchungsstelle zu stornieren
  • Ein aerztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdatum einzuholen (bei krankheitsbedingter Stornierung)
  • Die Online-Schadenanzeige auf www.happyprotect.de vollstaendig auszufuellen und abzusenden
  • Alle erforderlichen Unterlagen (Stornorechnung im Original, Attest, Versicherungsnummer, ggf. Schweigepflichtentbindung) einzureichen

6.2  Eine verspaetete Schadensmeldung kann zur Kuerzung oder zum Wegfall des Leistungsanspruchs fuehren, sofern dem Versicherungsunternehmen dadurch ein Nachteil entstanden ist.

6.3  Der Kunde verpflichtet sich, alle Angaben im Schadensformular wahrheitsgemaess zu machen (SS 28 VVG). Falsche oder unvollstaendige Angaben koennen zur Leistungsfreiheit des Versicherungsunternehmens fuehren.

SS 7  Leistungsausschluesse

7.1  Kein Versicherungsschutz besteht insbesondere fuer:

  • Veranstaltungen in privaten Raeumlichkeiten (z. B. eigene Wohnung, Elternhaus)
  • Erkrankungen, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt waren und innerhalb der letzten 2 Wochen vor Abschluss behandelt wurden
  • Vorsaetzlich herbeigefuehrte Schadensereignisse
  • Veranstaltungen ausserhalb des Geltungsbereichs Deutschland
  • Stornierungen ohne versicherten Grund gemaess den AVB des Versicherungsgebers
  • Den Selbstbehalt von 250 EUR je Versicherungsfall

7.2  Die vollstaendigen Leistungsausschluesse ergeben sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des jeweiligen Versicherungsunternehmens, die dem Kunden mit der Versicherungspolice uebermittelt werden.

SS 8  Haftung von HappyProtect

8.1  HappyProtect haftet nicht fuer die Entscheidung eines Versicherungsunternehmens, eine Leistung zu erbringen, zu kuerzen oder abzulehnen. Diese Entscheidungen liegen im alleinigen Ermessen des Versicherungsgebers auf Grundlage der AVB.

8.2  Die Haftung von HappyProtect fuer leichte Fahrlaeigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.3  Bei grober Fahrlaeigkeit oder Vorsatz haftet HappyProtect uneingeschraenkt. Die Haftung fuer mittelbare Schaeden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulaessig.

8.4  Berufshaftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG, Mittlerer Pfad 24, 70499 Stuttgart (Police Nr. 84 349 034 522).

8.5  Schadenersatzansprueche aus Beratungsfehlern verjahren innerhalb von 3 Jahren gemaess SSSS 195, 199 BGB.

SS 9  Widerrufsrecht (SS 8 VVG)

Widerrufsbelehrung Verbrauchern steht bei Abschluss des Versicherungsvertrages ein gesetzliches Widerrufsrecht nach SS 8 VVG zu.

9.1  Der Kunde kann seine auf den Abschluss des Versicherungsvertrages gerichtete Willenserklaerung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gruenden in Textform widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Versicherungspolice, spaetestens mit Vertragsabschluss.

9.2  Zur Ausuebung des Widerrufsrechts ist eine eindeutige Erklaerung in Textform (E-Mail oder Brief) zu richten an:

E-Mail: kontakt@happyprotect.de   Post: BAUFI UNION, Neue Fahrt 7, 34117 Kassel

9.3  Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind bereits erhaltene Leistungen zurueckzugewaehren. Hat der Versicherungsschutz bereits begonnen, schuldet der Kunde die auf den Versicherungsschutz entfallende Praemie fuer den Zeitraum bis zum Zugang der Widerrufserklarung.

9.4  Eine Vorlage fuer die Widerrufserklaerung steht auf www.happyprotect.de zum Download bereit.

SS 10  Datenschutz

10.1  Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemaess DSGVO und BDSG. Die vollstaendige Datenschutzerklaerung ist unter www.happyprotect.de/datenschutz abrufbar.

10.2  Die zur Vertragsdurchfuehrung erforderlichen Daten werden an das vermittelte Versicherungsunternehmen weitergegeben. Eine darueber hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdruecklicher Einwilligung des Kunden oder auf gesetzlicher Grundlage.

10.3  Der Kunde hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Loeschung, Einschraenkung der Verarbeitung sowie auf Datenuebertragbarkeit gemaess Art. 15-20 DSGVO. Anfragen richten Sie an: kontakt@happyprotect.de.

SS 11  Beschwerden und aussergerichtliche Streitbeilegung

11.1  Im Falle von Beschwerden wenden Sie sich bitte zunaechst direkt an HappyProtect (kontakt@happyprotect.de oder postalisch an BAUFI UNION, Neue Fahrt 7, 34117 Kassel).

11.2  Fuer aussergerichtliche Streitigkeiten steht der Versicherungsombudsmann zur Verfuegung:

Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin  |  Tel.: 0800 / 36 96 000  |  www.versicherungsombudsmann.de

11.3  EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung: www.ec.europa.eu/consumers/odr (E-Mail: kontakt@happyprotect.de).

11.4  Zur Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren ist HappyProtect nicht verpflichtet, erklaert sich jedoch bereit, im Einzelfall daran teilzunehmen.

SS 12  Schlussbestimmungen

12.1  Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

12.2  Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulaessig, der Sitz von HappyProtect / BAUFI UNION in Kassel. Bei Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand am Wohnsitz des Kunden.

12.3  Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der uebrigen Bestimmungen unberuehrt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am naechsten kommt.

12.4  Aenderungen dieser AGB beduerfen der Textform. HappyProtect behaelt sich das Recht vor, diese AGB mit einer Ankuendigungsfrist von 30 Tagen zu aendern. Der Kunde wird per E-Mail informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen, gelten die neuen AGB als angenommen.

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